Platzreglement
Club der Hundefreunde Aarburg und Umgebung
4663 Aarburg
AUSGABE VOM 06.11.2019
Verpflegung aus dem Clubhaus
- Getränke und Esswaren sind bei Bezug sofort zu bezahlen.
- Kehrichtsäcke und Reinigungsmaterial befinden sich im Clubhaus.
- Für Kurse und Vereinsveranstaltungen extra benötigte Getränke oder Esswaren müssen dem/der Hüttenwart/in rechtzeitig angezeigt oder die Beschaffung mit ihm/ihr abgesprochen werden.
Verhalten in und um das Clubhaus
- Hunde haben Zutritt zum Clubhaus, müssen aber unter Kontrolle gehalten werden. Der Hüttenwart/die Hüttenwartin ist berechtigt, störende Hunde aus der Hütte zu weisen.
- Während Mahlzeiten um das Clubhaus herum sind die Hunde ausserhalb des Vorplatzes anzubinden oder im Auto zu versorgen.
- Grössere Ansammlungen von Hunden bei den Sitzplätzen auf der Terrasse sind wegen der Raufgefahr zu vermeiden.
- Die Tische, Stühle und Bänke vor und im Clubhaus sind kein Aufenthaltsort oder Spielplatz für Hunde.
- Das Rauchen im Clubhaus ist verboten.
- Halten Sie Ruhe, Ordnung und Sauberkeit in und um das Clubhaus. Wir bitten Sie, den Weisungen des Hüttenwartes/der Hüttenwartin Folge zu leisten.
- Bei Anlässen sind die Übungs-/Kursleitung sowie die Organisatoren für Einhaltung dieser Regelungen verantwortlich.
Ordnung im und um das Clubhaus
- Inventar aus dem Clubhaus muss vor Verlassen des Clubhauses sauber gereinigt und auf den angestammten Platz zurückgelegt werden. Dies gilt insbesondere für Geschirr und Aschenbecher.
- Inventar aus dem Clubhaus darf nicht für private Zwecke entlehnt werden.
- Bei Verlassen des Clubhauses müssen alle Lampen und Elektrogeräte abgestellt und die Wasserhahne zugedreht werden.
- Bei Zuwiderhandlungen können fehlbare Personen vom Vorstand ermahnt werden.
Briefkasten
- An der Aussenwand des Clubhauses hängt ein Briefkasten, der für Anregungen, Reklamationen und andere Mitteilungen an den Vorstand dient.
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